Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere Einrichtungs- und Kurzzeitpflegesätze sowie das Verfahren der Anmeldung, der Aufnahme in unserer Einrichtung und des Einzuges.
(Gültig ab 01.07.2011)
Die Rechnung wird monatlich erstellt und ist im Folgemonat für den vorhergegangenen Monat zu zahlen. Dabei erfolgt eine Abrechnung nach Tagessätzen (grau hinterlegte Felder). - Um Ihnen eine bessere Übersicht zu geben, haben wir unten die durchschnittlichen Kosten im Monat aufgeführt (12 Monate : 365 Tage = 30,42 Tage im Monatsdurchschnitt). Die Rechnung enthält später die tatsächlichen Kosten entsprechend des jeweiligen Monats.
In der u. a. Tabelle sind die Kosten nach Pflegestufen für Einzel- bzw. Doppelzimmer aufgeschlüsselt und aufgeteilt nach den Pflegesatzbestandteilen (Pflegebedingter Aufwand, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten für Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer).
|
Pflegestufe |
0 |
I |
II |
III |
|
Pflegebedingter Aufwand |
29,69 € |
45,34 € |
64,19 € |
83,74 € |
|
Unterkunft |
16,51 € |
16,51 € |
16,51 € |
16,51 € |
|
Verpflegung |
12,71 € |
12,71 € |
12,71 € |
12,71 € |
|
Investitionskosten Einzelzimmer |
12,65 € |
12,65 € |
12,65 € |
12,65 € |
|
Investitionskosten Doppelzimmer |
11,53 € |
11,53 € |
11,53 € |
11,53 € |
|
Gesamt täglich Einzelzimmer |
71,56 € |
87,21 € |
106,06 € |
125,61 € |
|
Gesamt täglich Doppelzimmer |
70,44 € |
86,09 € |
104,94 € |
124,49 € |
|
Gesamt Monatsdurchschnitt Einzelzimmer |
2.176,86 € |
2.652,93 € |
3.226,35 € |
3.821,06 € |
|
Gesamt Monatsdurchschnitt Doppelzimmer |
2.142,78 € |
2.618,86 € |
3.192,27 € |
3.786,99 € |
Sollten Sie die Regelleistungen der Pflegekasse erhalten, wird diese direkt mit uns wie folgt verrechnet:
|
Zuzahlung Pflegekasse |
-- |
1.023,00 € |
1.279,00 € |
1.510,00 € |
|
Gesamt Einzelzimmer abzüglich Pflegekasse |
2.176,86 € |
1.629,93 € |
1.947,35 € |
2.311,06 € |
|
Gesamt Doppelzimmer abzüglich Pflegekasse |
2.142,78 € |
1.595,86 € |
1.913,27 € |
2.276,99 € |
Die Rechnung wird monatlich erstellt und ist im Folgemonat für den vorhergegangenen Monat zu zahlen. Dabei erfolgt eine Abrechnung nach Tagessätzen. Sollten Ihr Einkommen / Vermögen nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Einrichtungskosten beim zuständigen Sozialhilfeträger noch vor dem Einzug beantragen. Bei Fragen zur Finanzierung steht Ihnen unser Bereich "Aufnahme" gerne zur Verfügung.
Das Vinzenz-Haus bietet auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Dazu stehen insgesamt drei Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, deren pflegende Angehörige in Urlaub fahren wollen oder selbst erkrankt sind. Die betroffenen Menschen können für einen befristeten Zeitraum im Vinzenz-Haus aufgenommen werden. Die Kosten für die Kurzzeitpflege entsprechen den täglichen Kosten für einen Einrichtungsplatz. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält man von der jeweiligen Krankenkasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten.
Sie haben Interesse an einem Pflegeplatz, wollen sich aber vorher alles noch einmal in Ruhe durchlesen, bevor sie sich endgültig entscheiden? Dann fordern Sie doch unser Infomaterial an: Schreiben sie uns über unser Kontaktformular eine kurze Anfrage oder kommen Sie doch einfach persönlich im Vinzenz-Haus vorbei!
Interessenten für einen Einzug wenden sich bitte telefonisch (0 21 31 / 79 57 20) an Marianne Loyda oder Günther Müller. Wir beraten Sie gern. Zusätzlich stehen wir Ihnen auch via Email zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie im Menü links unter dem Unterpunkt "Kontakt"!