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Zentralverwaltung / Vinzenz-Haus:
Tel.(02131) 79 57 20

Haus Nordpark:
Tel.(02131) 22 80 90

Ambulanter Pflegedienst:
Tel.(02131) 79 57 22 00

Tagespflege:
Tel.(02131) 79 57 23 00

Mitarbeit bei der Vinzenzgemeinschaft Sie können bei uns in unterschiedlichen Berufen bzw. Bereichen tätig werden:

1. Pflegebereich

  • als Pflegefachkraft (Ausbildung zur Alten- oder Krankenpflegekraft) arbeiten Sie bei uns entweder im Tag- oder Nachtdienst. Der jeweilige Stellenumfang ist abhängig der offenen Stelle, aber auch von Ihren persönlichen Bedürfnissen.
  • als Nichtpflegefachkraft arbeiten Sie bei uns im Tagdienst. Der jeweilige Stellenumfang ist abhängig der offenen Stelle, aber auch von Ihren persönlichen Bedürfnissen.

2. Betreuungsbereich

  • als Ergo- oder Altentherapeut/in (oder ähnlicher beruflichen Qualifikation)
  • als Alltagsbegleiter/in im Rahmen des sog. § 87b SGB XI

3. Hauswirtschaft

  • als Hauswirtschafter/in (oder ähnlicher beruflichen Qualifikation)
  • als Hauswirtschaftshelfer/in in der Hauswirtschaft, Wäscherei oder Hausreinigung

4. Haustechnik

5. Verwaltung (Zentralverwaltung)

6. Rezeption

7. Ausbildung (siehe Menüpunkt Ausbildung)

  • Pflege
  • Hauswirtschaft
  • Verwaltung

mehr Informationen zur Ausbildung

8. Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ein Pluspunkt im Lebenslauf

Die Vinzenzgemeinschaft Neuss e. V. bietet Menschen jeden Alters viele Möglichkeiten, sich vom 1. Juli an im neuen Bundesfreiwilligendienst mit der Betreuung und Begleitung älterer Menschen sozial zu engagieren.

Dabei hilft man nicht nur anderen. Man lernt auch für sich selbst einiges, was man im Studium, Beruf oder privaten Alltag gut gebrauchen kann. Außerdem sammelt man Pluspunkte für den Lebenslauf, denn so ein freiwilliges Jahr zeugt von Einsatzbereitschaft und gesellschaftlichem Engagement.

Begleitet wird der praktische Einsatz durch Seminare, in denen nicht nur die sozialen Kompetenzen gestärkt, sondern auch wertvolle Qualifikationen für die weitere berufliche Entwicklung erworben werden können. In einigen Bereichen besteht die Möglichkeit, sich den Einsatz als Vorpraktikum anerkennen zu lassen. Alle Freiwilligen werden zudem in Erster Hilfe ausgebildet. Auch Fortbildungen in den Bereichen Rhetorik und Kommunikation stehen auf dem Programm.
Der Bundesfreiwilligendienst wird in den Einrichtungen der Vinzenzgemeinschaft Neuss e. V. vom 1. Juli 2011 an angeboten. Der Dienst kann zwischen sechs und 24 Monate dauern. Anders als beim Freiwilligen Sozialen Jahr können die Teilnehmer auch älter als 27 Jahre sein. Die Freiwilligen sind gesetzlich sozial- sowie unfallversichert und erhalten ein Taschengeld.

Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben junge Menschen genauso wie im Freiwilligen Sozialen Jahr die Möglichkeit, Berufsfelder im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsbereich kennen zu lernen. Aber auch Menschen jenseits der 50 Jahre sind willkommen.

Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes (Auszug aus dem Gesetzestext)

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.

Freiwillige (Auszug aus dem Gesetzestext)

Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die

1. die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,

2. einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung, oder, sofern sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, auch vergleichbar einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten,

3. sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 8 zur Leistung eines Bundesfreiwilligendienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten verpflichtet haben und

4. für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen; ein Taschengeld ist dann angemessen, wenn es

a. 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) nicht übersteigt

b. dem Taschengeld anderer Personen entspricht, die einen Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten und eine vergleichbare Tätigkeit in derselben Einsatzstelle ausüben,

c. bei einem Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung anteilig gekürzt ist und

d. für Freiwillige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die kein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld besteht, erhöht ist.

Unsere Einrichtungen sind anerkannte Einrichtungen für den Bundesfreiwilligendienst und bieten Interessenten die Möglichkeit, in den Bereichen „Pflege und Betreuung“ und „Haustechnik“ ihren Freiwilligendienst von mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Einrichtungen oder unter www.bundesfreiwilligendienst.de

mehr Informationen zum Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Freiwilliges Soziales Jahr

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - was ist das?

  • Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist ein Jahr, in dem junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren in einer sozialen Einrichtung arbeiten.
  • In der Regel dauert ein FSJ entweder 12 Monate oder 6 Monate. In Ausnahmefällen kann das FSJ auch auf 18 Monate verlängert werden.


Ein Freiwilliges Soziales Jahr - für wen ist das etwas?

Für junge Frauen und Männer, die

  • mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre alt sind.
  • sich für andere Menschen engagieren möchten.
  • gerne mit Menschen arbeiten.
  • in einen sozialen Beruf hineinschnuppern möchten.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - was bringt Ihnen das persönlich?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist eine gute Gelegenheit, um

  • die eigenen sozialen und beruflichen Fähigkeiten zu entdecken.
  • die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu testen.
  • sich beruflich (neu) zu orientieren.
  • praktische Erfahrungen in einem sozialen Beruf zu erwerben.
  • die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz zu überbrücken

Von ihren ganz konkreten Erfahrungen erzählen Ihnen junge FSJler in ihren Erfahrungsberichten.


Ein Freiwilliges Soziales Jahr – was bringt Ihnen das für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung?

Das Freiwillige Soziale Jahr bescheinigt Ihnen

  • zusätzliche Punkte bei der ZVS-Bewerbung.
  • wichtige Zusatz-Qualifikationen für Ihre Bewerbungsunterlagen.
  • unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorpraktikum für zahlreiche pädagogische Studiengänge und Ausbildungsberufe.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - wann beginnt das?

Das Freiwillige Soziale Jahr beginnt jährlich zu festen Terminen:

  • ein 12-monatiges FSJ beginnt jedes Jahr zum 01.02., 01.04. 01.07., 01.08., 01.09., 01.10. und 01.11.
  • ein 6-monatiges FSJ beginnt jedes Jahr zum 01.02., 01.04. und zum 01.09.

Sie müssen sich schriftlich für ein FSJ bewerben.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - was verdienen Sie da?

Jeder, der ein FSJ absolviert, erhält monatlich 170,- Euro Taschengeld plus 180,- Euro für Verpflegung. Das macht also ein Monatsentgelt von 350,- Euro.
Von den 350,- Euro müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge, also keine Abgaben zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, zahlen. Das übernehmen wir für Sie.

In der Regel erhalten Ihre Eltern auch während des FSJ Kindergeld. Das gleiche gilt, wenn Sie eine (Halb-)Waisenrente beziehen.

Außerdem bekommen Sie einen FSJ-Ausweis, mit dem Sie Eintritt-Ermäßigungen - zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, im Kino, im Museum, im Schwimmbad, oder in der Bibliothek - erhalten.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - wie viele Stunden arbeite Sie da in der Woche?

Unabhängig von der Einrichtung, in der Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, arbeiten Sie 39 Stunden pro Woche. Je nach Arbeitsbereich kann es vorkommen, dass Sie auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh- oder Spätdienst) arbeiten. Nachtdienste sind aber ausgeschlossen.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr - wie viel Urlaub haben Sie da?

  • Wer ein zwölfmonatiges FSJ macht, der hat 26 Tage Jahresurlaub.
  • Wer ein sechsmonatiges FSJ absolviert, der hat 13 Tage Urlaub.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Einrichtungen.

mehr Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr

9. Praktikum (siehe Menüpunkt Praktika)

mehr Informationen zum Praktika